Badordnung

Hamburger Bund für Freikörperkultur und Familiensport e.V.
Bad-Ordnung für das Sommerbad Volksdorf

Der HFK bietet Mitgliedern und Gästen im Sommerbad Volksdorf sportliche Freizeitgestaltung und Erholung im Sinne der Freikörperkultur für die ganze Familie. Das erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung von sportlichen und menschlichen Regeln.

1. Zutritt

  • Mitglieder des HFK (außer FM) haben jederzeit Zutritt, sie müssen den gültigen Mitgliedsausweis mitführen, sie bekommen bei der Aufnahme in den HFK einen Schlüssel (gegen Pfand).
  • HFK-Schlüssel dürfen nicht an Nichtmitglieder weitergegeben werden und sind beim Ausscheiden aus dem HFK zurückzugeben.
  • Für Gäste ist das Sommerbad in der Badesaison von 10:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.
    Ausnahmen werden bekanntgegeben.
  • Gäste lösen Eintrittskarten gemäß  Gebührenordnung, die bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren sind.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigen Zutritt, Kinder unter 6 Jahren nur unter Aufsicht einer Person über 18 Jahre.
  • Außerhalb der öffentlichen Badezeit müssen Gäste vom gastgebenden Mitglied ins Gästebuch eingetragen werden und die zusätzliche Gastgebühr entrichten.
  • Persönlich bekannte Gäste (außerhalb der allg. Badezeit) müssen namentlich vom Mitglied schriftlich gemeldet werden und das Mitglied sorgt dafür, dass die Gastgebühr entrichtet wird.
  • Weiterhin sorgt das Mitglied eigenverantwortlich für das Betreten und Verlassen des Geländes.
  • Betrunkenen oder Personen mit ansteckenden Krankheiten ist der Besuch im Sommerbad nicht gestattet.
  • Tiere sind nicht zugelassen.

2. Benutzung

  • Während der öffentlichen Badezeit ist eine Badeaufsicht da, außerhalb der öffentlichen Badezeit erfolgt der Besuch auf eigene Gefahr, soweit nicht an einer geleiteten Veranstaltung teilgenommen wird.
  • Auf die Aufsichtspflicht für Kinder wird hingewiesen.
  • Gebadet wird im FKK-Bad ohne Badekleidung.
  • Gäste dürfen in Badekleidung (Badehose, Bikini, Badeanzug) während der  Öffnungszeiten baden, aber nicht mit Straßen- und Freizeitkleidung (Ausnahme: DLRG-Prüfung).
  • Vor dem Baden soll geduscht werden.
  • Nichtschwimmer dürfen nur im gekennzeichneten Bereich baden.
  • Boote, Luftmatratzen, Autoreifen und dergleichen dürfen nur nach Genehmigung durch die Badeaufsicht benutzt werden.
  • Turn- und Spielgeräte und die Sprungbretter können auf eigene Gefahr benutzt werden, Springen ins Wasser ist nur von den Sprungbrettern, von den Startblöcken für Startsprünge und vom Steg ende aus gestattet, auf Schwimmende ist Rücksicht zu nehmen.
  • Schadensfälle und Beschädigungen sind sofort der Badeaufsicht oder dem Vorstand zu melden.
  • Eigenmächtige Veränderungen an Gebäuden, Anlagen und Bepflanzungen sind nicht erlaubt.

3. Mitgebrachte Sachen

  • Fahrräder und Mofas können im Bad auf dem Fahrradparkplatz abgestellt werden, Zweiradfahrzeuge sind zu schieben, Roller-Skates und Skateboards dürfen nicht gefahren werden.
  • Fahrzeuge, die andere Fahrzeuge oder die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungswagen "zuparken" werden kostenpflichtig entfernt.
  • Für Diebstahl und Beschädigung mitgebrachter Sachen wird nicht gehaftet.
  • Gegen Gebühr stehen Mitgliedern Schränke und Gästen Schließfächer zur Verfügung.
  • Der HFK haftet bis zu € 100,00 je Schließfach.
  • Mitglieder können Liegen und Kleidung im Liegenraum (Haus am See) ablegen.

4. Verhalten im Bad

  • Fotografieren und Filmen ist nicht erlaubt.
  • Ausnahmen genehmigt nur der Vorstand oder dessen Beauftragte.
  • Musikwiedergabe (Radio, Abspielgeräte, Instrumente) ist nur bei Veranstaltungen gestattet.
  • Rauchen ist nur im zugelassenen Bereich erlaubt, Aschenbecher liegen in blauen Tonnen bereit.
  • Abfälle gehören in die Abfallbehälter.
  • Beim Sitzen auf Bänken und Stühlen ist ein Tuch unterzulegen.
  • Intimschmuck ist unerwünscht.
  • Reinigungsmittel dürfen am und im Badesee nicht benutzt werden.
  • Das Grillen ist ab 18 Uhr gestattet (vorher nur dem Kioskpächter).
  • Den Anordnungen der Beauftragten des HFK ist nachzukommen.
  • Besuchern, die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, kann der Aufenthalt im Bad untersagt werden, mit Konsequenzen aus Hausrecht und  Satzung des HFK.
  • Das Hausrecht wird vom Vorstand des HFK und seinen Beauftragten ausgeübt.

5. Übernachtung

Übernachten im Sommerbad ist nicht erlaubt. Teilnehmergruppen an Sportveranstaltungen dürfen nur mit Genehmigung des Vorstandes unter Aufsicht eines beauftragten Mitgliedes übernachten.

6. Küchen

  • Die Küchen stehen den Mitgliedern zur Verfügung (im Gemeinschaftszentrum nur für Veranstaltungen).
  • Gäste dürfen Babynahrung erwärmen.
  • Nach Benutzung ist das Geschirr abzuwaschen und die Küche aufgeräumt und sauber zu verlassen.
  • Kühlschränke sind nur zur Benutzung währende des Aufenthalts im Bad vorgesehen, abends zu entleeren und von Zeit zu Zeit abzutauen.
  • Der letzte Benutzer verschließt den Raum.

7. Badeaufsicht

  • Der Dienstraum der Badeaufsicht ist nur für die Beauftragten des HFK bestimmt.
  • Ein Telefon für Notfälle steht in der Gemeinschaftsküche im Haus am See bereit.
    Feuerwehr oder Rettungsdienst über 08112 rufen, Polizei über 08110 rufen. (Hörer abnehmen, „0” wählen, Freizeichen abwarten, 8112 bzw. 8110 wählen).
  • Der Bereich vor der Badeaufsicht ist für Wachdienst und Ausbildung frei zu halten.
  • Er soll stets aufgeräumt sein und ist kein allgemeiner Aufenthaltsbereich.
  • Der Weg zur Küche muß immer frei bleiben.

8. Sauna

Die Sauna steht Mitgliedern und Gästen zu den  Saunazeiten gegen Gebühr offen. Die Regeln für Hygiene sind einzuhalten (Badeschuhe, Handtuch auch unter die Füße, Saunahandtuch zwischen Körper und Decken). Der Saunabereich ist nur Saunagästen vorbehalten.

9. Haftung und Gerichtsstand

Der HFK haftet nur im Rahmen der Bestimmungen des BGB bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen seiner Beauftragten. Ansonsten haftet der jeweilige Verursacher für Schäden. Der Gerichtsstand für alle aus dem Betrieb des Sommerbades Volksdorf durch den HFK herzuleitende Ansprüche ist ausschließlich Hamburg.

Hamburg, den April 2009
Der Vorstand